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Allgemeine Empfehlung Nr. 39 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2022) zu den Rechten von indigenen Frauen und Mädchen

In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 39 werden u.a. Art. 1, 2, 7 und 14 der UNO-Frauenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss fordert den Schutz indigener Frauen und Mädchen vor intersektionaler Diskriminierung, Gewalt, Umweltzerstörung und Enteignung. Zentrale Rechte betreffen Selbstbestimmung, Zugang zu Bildung, Gesundheit, Justiz, politischer Teilhabe, Kultur, Land, Wasser und Umwelt​.

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Liebe*r Nutzer*in,

Im März 2025 hat die Schweizerische Menschenrechtsinstitution (SMRI) das von humanrights.ch betriebene Informationsportal übernommen. Sie befinden sich nun auf dem neuen Portal.

Diese Migration ging mit einer umfassenden Neustrukturierung einher. Die gesuchten Informationen sind möglicherweise nicht mehr in derselben Form wie zuvor präsentiert. Wir hoffen, dass Sie sich schnell an die neue Struktur und Aufbereitung der Informationen gewöhnen.

Für Fragen und Rückmeldungen: info@isdh.ch

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