Allgemeine Empfehlung Nr. 39 des UNO-Frauenrechtsausschusses (2022) zu den Rechten von indigenen Frauen und Mädchen
In der Allgemeinen Empfehlung Nr. 39 werden u.a. Art. 1, 2, 7 und 14 der UNO-Frauenrechtskonvention konkretisiert. Der Ausschuss fordert den Schutz indigener Frauen und Mädchen vor intersektionaler Diskriminierung, Gewalt, Umweltzerstörung und Enteignung. Zentrale Rechte betreffen Selbstbestimmung, Zugang zu Bildung, Gesundheit, Justiz, politischer Teilhabe, Kultur, Land, Wasser und Umwelt.
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